§ 9 Inkrafttreten

Die Satzungsänderungen und -überarbeitungen treten mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Die Satzung vom 26.11.2012 sowie ihre Änderung vom 30.03.2015 und 09.06.2022 werden damit ungültig.

Schnellenbach, 27. April 2025