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§ 9 Inkrafttreten
Die Satzungsänderungen und -überarbeitungen treten mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Die Satzung vom 26.11.2012 sowie ihre Änderung vom 30.03.2015 und 09.06.2022 werden damit ungültig.
Schnellenbach, 27. April 2025