§ 2 Gemeinnützigkeit und Zweck des Vereins

Der Friedhofspflegeverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Religion und die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Verwaltung, Pflege des Andenkens der Toten und der Kriegsopfer und Unterhaltung des Friedhofes Schnellenbach.

Der Verein lehnt jede parteipolitische, konfessionelle und rassistische Bindung ab.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.